Zum Inhalt springen

Zugordnung

Liebe Fosenöchter, liebe Zugteilnehmer,

wir freuen uns über eure Teilnahme an unserer Veranstaltung. Wir möchten einen farbenfrohen, lustigen und vor allem unfallfreien Umzug. Damit der Rosenmontag also ein erfolgreicher Tag wird, werden wir uns an einige wenige Richtlinien halten müssen. Wenn jeder seinen Anteil an Verantwortung übernimmt, sind wir sicher, dass dieser Fosenochtszug wieder eine gelungene Veranstaltung werden wird. Es gibt schon genug Reglementierung und wir wollen hier nicht noch mehr schaffen. Dennoch sind uns ein paar Punkte wichtig, auf die wir hinweisen wollen und die es einzuhalten gilt. Daher bitten wir Euch um Kenntnisnahme der nachfolgenden …

Richtlinien für die Teilnahme am Umzug

(Durch die Teilnahme eurer Gruppe an unserem Fosenochtsumzug erkennt ihr diese an)

Organisation und Leitung

Veranstalter ist der Fosenochtsverein „Böschemer Maumer e. V.“ Den Anordnungen der Zugleitung, der Polizei und den Dienstkräften der Feuerwehr ist unverzüglich und unbedingt Folge zu leisten. Die Teilnahme an der Veranstaltung entbindet nicht von der Einhaltung der Vorschriften der StVO und StVZO.

Teilnahme am Fosenochtsumzug

Jede Zuggruppe bestimmt einen volljährigen Gruppenverantwortlichen. Dieser hat sicherzustellen, dass das Fahrzeuggespann der StVZO entspricht und den Verordnungen des Jugendschutzgesetzes Folge geleistet wird. Vor und während des Umzuges verzichtet dieser auf den Genuss von Alkohol.
Während des Zuges sind aus jeder Zuggruppe so genannte „Wagenengel“ zu bestimmen, die dafür geeignet sind und Sorge tragen, dass keine Zuschauer oder andere Teilnehmer zu nahe an das Fahrzeug und zwischen das Gespann laufen.

Auswerfen vom Fahrzeug – Abfallentsorgung

Bitte werft kein Material aus, das Zuschauer verletzen könnte. Achtet darauf, dass die Dinge die ausgeworfen werden nicht zu nah am Fahrzeug oder Gespann zum Liegen kommen. Kinder könnten vom Fahrzeug erfasst und überrollt werden. Müll darf nicht während der Fahrt in der Natur oder unseren Straßen entsorgt werden. Sammelt diesen und gebt ihn an den dafür vorgesehenen Sammelstellen ab.

GEMA / Beschallung

Fahrzeuge/Fußgruppen mit Beschallung entrichten eine GEMA-Gebühr von 20,– €. Die Gebühr wird am Startpunkt vor Umzugsbeginn von einem Verantwortlichen der „Böschemer Maumer“ eingezogen. Die Beschallung darf eine Stärke von 85 dB (vgl. Lautstärke bei mittlerem Straßenverkehr) nicht übersteigen. Lautsprecherboxen werden in das Wageninnere gerichtet.

Jugendschutz

Auch am Rosenmontag gilt das Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit. Das heißt, Jugendliche unter 16 Jahren dürfen keinen Alkohol konsumieren, Jugendliche unter 18 Jahren keine brandweinhaltigen Getränke und Schnäpse. Achtet auf eure mitgeführten alkoholischen Getränke. Man verliert im Trubel leicht den Überblick wer alles davon trinkt.

Versicherungen und Abgaben

Die Zugteilnehmer nehmen auf eigenes Risiko teil. Jeder Einzelne haftet selbst für Sachschäden und Verletzungen, die durch ihn entstehen. Nicht versichert sind z. B. Schäden an den zu der Veranstaltung hinzugezogenen oder verwendeten Fahrzeugen, das Abhandenkommen (Verlust) von Sachen jeder Art, Schäden aller Art an Kleidern der mitwirkenden Personen, an Fahnen und sonstigen mitgeführten Gegenständen. Der Fahrer unterliegt den Bestimmungen der StVO. Bei Alkoholgenuss droht Führerscheinentzug.

Wir hoffen, euch mit dieser Zugordnung nicht die Lust an der Teilnahme genommen zu haben. Wenn jeder Teilnehmer und jede Gruppe einen Teil der Verantwortung übernimmt, werden wir alle sehr viel Spaß an dieser Veranstaltung haben. Wir freuen uns über euren Besuch und wünschen euch jede Menge gute Laune „Bei uns in Böschem“.

Wir grüßen mit einem dreifach kräftigen „Böschemer Halex“

Fosenochtsverein Böschemer Maumer e. V.

Stadt Bischofsheim a. d. Rhön